(LK06-2-021a) Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Ausweisungsverfügungen des Landkreises Hildesheim für die Familie S. aufgehoben und drei Familienmitgliedern ein Aufenthaltsrecht zugesprochen. In dem weiteren Fall eines Vaters und seiner beiden minderjährigen Töchter wurde der Landkreis verpflichtet, erneut über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu entscheiden. Die Kreisverwaltung wartet nun auf die schriftlichen Urteilsbegründungen. "Der Landkreis wird unmittelbar nach Vorliegen der Urteilsgründe die gebotenen Konsequenzen ziehen. Dies gilt insbesondere für die vom Gericht offenbar geforderte Ermessensentscheidung," so Landrätin Ingrid Baule.
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