(LK06-2-033) Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat den Landkreis Hildesheim am Donnerstag schriftlich angewiesen "wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsstreitigkeit und der Abweichung von der Rechtsprechung des Niedersächsichen Oberverwaltungsgerichts" gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover in Sachen Ahmed Siala fristgemäß den Antrag auf Zulassung der Berufung beim Nieders. Oberverwaltungsgericht zu stellen". Landrätin Ingrid Baule hatte zuvor entschieden, dass der Landkreis keine Rechtsmittel einlegen wird. "Ich bedauere diese Weisung und bin persönlich wegen der prekären gesundheitlichen Situation der abgeschobenen Kurdin Gazale Önder (Salame) darüber sehr betroffen", so Landrätin Ingrid Baule. Es sei in ihrem Hause jedoch inzwischen rechtlich geklärt worden, dass gegen diese fachaufsichtliche Weisung des Innenministeriums keine rechtliche Handhabe gegeben sei. Die Landrätin hat jetzt die Hoffnung, dass das zuständige Gericht nunmehr in einer angemessenen Zeit entscheiden wird. Es müsse dann in enger Abstimmung und unter Mitwirkung der Betroffenen selbst alles getan werden, um die noch bestehenden rechtlichen Hürden zu einer Familienzusammenführung zu überwinden.
|