(LK06-2-034 ST) "Warum soll ich eigentlich zur Kreistagswahl gehen?", so fragt sich mancher Bürger der Stadt Hildesheim vor der am 10. September 2006 bevorstehenden Kommunalwahl in Niedersachsen. Eine nur auf den ersten Blick berechtigte Frage, denn die meisten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hildesheim wählen zuallererst die Vertreter, die ihre Anliegen im Rat der Stadt Hildesheim vertreten sollen. Dabei wird aber oft vergessen, dass die Stadt Hildesheim als sogenannte kreisangehörige Stadt durchaus in einigen wichtigen Bereichen von den Entscheidungen des Kreistages betroffen ist. Für die Bürger der Stadt Hildesheim also ein guter Grund, auch den Kreistag mitzuwählen. Über den im Jahre 1974 abgeschlossenen Einkreisungsvertrag ist geregelt, welche Aufgaben die Stadt selbst wahrnimmt, wie diese finanziert werden und in welchem Umfang sie sich an den vom Landkreis wahrgenommenen Aufgaben finanziell beteiligt. Zu den Aufgaben, die von der Stadt Hildesheim direkt mitfinanziert werden, gehört das gesamte Berufsschulwesen, für das der Landkreis als Schulträger zuständig ist. Die politischen Kreistagsgremien und die Kreisverwaltung sind also Ansprechpartner und Entscheider, wenn es darum geht, die Werner-von-Siemens-Schule, die Friedrich-List-Schule oder auch die Walter-Gropius-Schule räumlich (Schulgebäude) und sächlich (Lehr und Unterrichtsmaterial auszustatten. Gleiches gilt für die Zuständigkeiten nach dem Betreuungsgesetz. Hier geht es darum, hilfebedürftigen Menschen nach gesetzlichen Regelungen Betreuer (ehrenamtliche oder hauptberufliche) zur Seite zu stehen, damit diese im Leben bedarfsgerecht Unterstützung finden. Auch die Serviceangebote des Versicherungsamtes – weit und breit ein einmaliges Angebot – stehen für die gesamte Bevölkerung in Stadt und Landkreis Hildesheim zur Verfügung, wenn es um Fragen der Altersversorgung geht. Von den Berufsschulen bis zur Lebensmittelkontrolle Per Gesetz ist der Landkreis zudem zuständig für das Gesundheitsamt (Ludolfingerstraße 2) und den Sozialpsychiatrischen Dienst (Bischof-Janssen-Str. 31). Auch wenn es um finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) oder Zahlungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz geht, ist der Landkreis auch für die Hildesheimer die richtige Adresse. Gleiches gilt für das Veterinärwesen (z. B. Tierseuchenbekämpfung) und die Lebensmittelkontrolle in Gastronomie und Handel sowie die Verkehrsordnungswidrigkeiten und die Dienstleistungen des Fachdienstes Straße und Verkehr (Kfz.-Zulassung, Führerscheine). "Wer also mitentscheiden will, wie Schwerpunkte in diesen Politikfeldern gesetzt werden, sollte seine demokratischen Mitwirkungsrechte nutzen und auch als Hildesheimer Bürger den Kreistag und den neuen Landrat mitwählen;" so Landrätin Ingrid Baule. Für Rückfragen steht die Pressestelle der Kreisverwaltung, Telefon 05121/309-3151, (E-Mail: pr@landkreishildesheim.de) gern zur Verfügung.
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