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(LK06-4-023) "Was passiert, wenn ich durch einen plötzlichen Unfall oder eine schwere Erkrankung meine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr allein regeln oder entscheiden kann ?" "Dann wird hoffentlich mein Ehepartner oder meine Kinder dies für mich tun!" Diese häufig gehörte Meinung ist zwar fest im Bewusstsein der Menschen verankert, entspricht aber nicht den gesetzlichen Regeln. Es gibt kein automatisches Vertretungsrecht vom nahen Angehörigenkreis. Im Ernstfall muss vom Amtsgericht ein Angehöriger zum rechtlichen Betreuer bestellt werden.

Wenn rechtzeitig eine den Vorschriften genügende Vorsorgevollmacht schriftlich erteilt wurde, entfällt eine Betreuerbestellung. Über die Bedeutung, die Möglichkeiten der Erstellung und was hierbei zu beachten gilt, informieren die "Machmits" in ihrer nächsten, kostenlosen Informationsveranstaltung, Dienstag, 12.09.06, 18.30 Uhr, im großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung Hildesheim, Bischof-Janssen-Str. 31, 31134 Hildesheim.

Eine telefonische Anmeldung unter 05121/309-7561 (Holger Meyer, Betreuungsstelle Landkreis Hildesheim) oder per E-Mail: Holger.Meyer@landkreishildesheim.de ist sinnvoll, damit eine Planung möglich ist.


 

Autor: Pressestelle