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Bei Betreuung pflegebedürftiger Personen im häuslichen Bereich besteht grundsätzlich Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sofern diese Leistungen nicht ausreichen oder keine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Pflegeversicherung besteht, können auch Sozialhilfeleistungen in Form von Pflegegeld oder Übernahme der Kosten ambulanter Pflegedienste erbracht werden.

Zur Prüfung, ob die Voraussetzungen gegeben sind, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Ausgefüllter Sozialhilfegrundantrag und Vermögenserklärung
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • Bescheid der Pflegekasse über Einstufung in eine Pflegestufe

Autor: FD 404