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Kinderreisepässe zukünftig nicht mehr ausreichend für visumfreie USA-Reisen

(LK06-2-038) Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport weist in einem aktuellen Runderlass auf geänderte Einreisebestimmungen der USA hin. Danach müssen alle Reisepässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt werden, neben einem digitalen Lichtbild zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen (sog. E-passport), um für Reisen im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Programm) benutzt werden zu können. Da der deutsche Kinderreisepass keinen Chip mit biometrischen Daten enthält und auch künftig nicht enthalten wird, kann ein deutsches Kind mit einem ab dem 26. Oktober 2006 ausgestellten Kinderreisepass nicht mehr visumfrei in die USA einreisen. Für diese Kinder ist ein regulärer Reisepass (mit Chip) bzw. ein Visum erforderlich.

Kinderreisepässe, die vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden, können dagegen für die visumfreie Einreise weiterhin benutzt werden. In der Konsequenz besteht somit die Möglichkeit, noch vor dem 26. Oktober 2006 einen Kinderreisepass ausstellen zu lassen, auch wenn der Reiseantritt weit nach diesem Datum liegen sollte.

Die früheren Kinderausweise (Vorgänger der jetzigen Kinderreisepässe) sind für die visumfreie Einreise in die USA dagegen nicht gültig. Dies gilt – unabhängig vom Ausstellungsdatum – seit dem 1. Mai 2006 auch für vorläufige maschinenlesbare deutsche Reisepässe (grün), so dass in diesen Fällen ebenfalls ein Visum benötigt wird.

Für aktuelle Informationen hinsichtlich der Einreisebestimmungen wird auf die Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) sowie der US-Botschaft (www.us-botschaft.de) verwiesen. In jedem Fall wird empfohlen, sich über die Einreisebestimmungen der USA unmittelbar bei den US-amerikanischen Behörden zu informieren.

Weitere Auskünfte zur Passausstellung erteilen die Passbehörden bei den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden. Für Rückfragen beim Landkreis Hildesheim steht Harald Warnecke vom Fachdienst Ausländer- und Aussiedlerangelegenheiten / Standesamtsaufsicht unter der Rufnummer: 0 51 21 / 309 - 3721 oder per Email: harald.warnecke@landkreishildesheim.de zur Verfügung.


 

Autor: Pressestelle