Aufgrund der aktuellen Corona-Infektionslage bleiben die Dienstgebäude der Kreisverwaltung sowie sämtlicher Außen- und Nebenstellen (inklusive der Jugendhilfestationen in Elze und Sarstedt) für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.
Persönliche Besuche sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist grundsätzlich telefonisch oder per Email möglich. Hierfür werden der Grund des Terminwunsches und die Kontaktdaten für Rückfragen benötigt.
Ansprechpartner für einen Terminwunsch ist üblicherweise der zuständige Sachbearbeiter.
Für die Führerscheinstellen in Alfeld und Hildesheim ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Die Zulassungsstelle kann mit und ohne vorherige Terminvereinbarung besucht werden. Nähere Informationen finden Sie hier: Zulassungsstelle und Führerscheinstelle.
Ausnahmen gibt es in den nachstehenden Ämtern, für die zentrale Anlaufstellen eingerichtet wurden:
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Der Landkreis Hildesheim ist eine Gebietskörperschaft, deren Gebiet 19 kreisangehörigen Städte und Gemeinden umfasst. Das Grundgesetz gibt den Landkreisen, Städten und Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung das Recht, ihre Aufgaben eigenverantwortlich und eigenständig zu erfüllen. Alle Bürger erhalten hierdurch die Möglichkeit, an der Gestaltung ihres engeren Lebensraumes aktiv mitzuwirken, indem sie - wie auf Bundes- und Landesebene - eine Vertretung wählen, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgeht.
Seine Angelegenheiten verwaltet der Landkreis durch seine Organe: