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Der Landkreis Hildesheim ist eine Gebietskörperschaft, deren Gebiet 19 kreisangehörigen Städte und Gemeinden umfasst. Das Grundgesetz gibt den Landkreisen, Städten und Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung das Recht, ihre Aufgaben eigenverantwortlich und eigenständig zu erfüllen. Alle Bürger erhalten hierdurch die Möglichkeit, an der Gestaltung ihres engeren Lebensraumes aktiv mitzuwirken, indem sie - wie auf Bundes- und Landesebene - eine Vertretung wählen, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgeht.
Seine Angelegenheiten verwaltet der Landkreis durch seine Organe: