- Schutzmaßnahmen im Landkreis Hildesheim angeordnet - In der vergangenen Woche bestätigte sich in Brullsen bei Bad Münder der Verdacht auf Blauzungenkrankheit bei einem erkrankten Rind. Durch eine Allgemeinverfügung wurden daraufhin in einem 20-km-Gebiet auch Teile des Landkreises Hildesheim zum Gefährdungsgebiet erklärt. Die Blauzungenkrankheit, eine hochansteckende Krankheit, die von Stechmücken auf Rinder Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer übertragen wird, ist für Menschen ungefährlich. Um eine Weiterverbreitung des Erregers zu verhindern, wurden folgende Städte und Gemeinden im Landkreis Hildesheim zum Gefährdungsgebiet erklärt: Banteln, Betheln, Duingen, Eime, Elze, Gronau, Hoyershausen, Marienhagen, Nordstemmen und Weenzen. Im Gefährdungsgebiet werden bei Betrieben mit Rinder-, Schaf- und Ziegenhaltungen sowie Wildwiederkäuerhaltungen in Gehegen folgende Maßnahmen angeordnet:
Das Verbringen empfänglicher Tiere aus einem oder in einen Betrieb, der innerhalb des Gefährdungsgebietes liegt, ist nur mit Ausnahmegenehmigung zulässig. Kreisveterinär Dr. Bernd Wichern weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Meldepflicht für die Haltung von Ziegen und Schafen hin.
|