(06-2-053) Der Fachdienst Straße und Verkehr der Hildesheimer Kreisverwaltung weist im Einvernehmen mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover, darauf hin, dass auch im Winterdienst 2006/2007 der im Jahr 1982 begonnene streusalzlose Winterdienst auf ausgewählten Streckenabschnitten im Straßenbauamtsbezirk fortgesetzt wird. Der Verzicht auf Streusalz dient sowohl ökologischen als auch ökonomischen Zwecken und ist an Straßen mit geringer Verkehrsstärke, ohne öffentlichen Personen-Nahverkehr und ohne Schülerverkehr zu rechtfertigen. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat den Städten und Gemeinden mitgeteilt, welchen Straßen und Straßenabschnitten im Winterhalbjahr 2006/2007 nicht gegen Straßenglätte gestreut werden. Die Kreisstraßen, für die ein streusalzloser Winterdienst durchgeführt wird, sind in beiden Richtungen mit dem Verkehrszeichen Gefahrstelle (101) sowie einem Zusatzzeichen mit dem Text "eingeschränkter Winterdienst" ausgestattet Ausdrücklich weisen die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie der zuständige Fachdienst der Kreisverwaltung darauf hin, dass sonstige Vorschriften über Pflichten Dritter zum Schneeräumen und Streuen sowie zur mäßigen Reinigung unberührt bleiben. Für die nachfolgend aufgeführten Kreisstraßen wird nur ein streusalzloser Winterdienst durchgeführt:
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