(07-3-004) Das Nieders. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit hat jetzt als Fachaufsicht eine Geschäftsprüfung beim Landkreis Hildesheim durchgeführt. Ziel war es festzustellen, inwieweit der gesetzlich Auftrag von der Erziehungsgeldstelle umgesetzt wird. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Die Fachaufsicht hat festgestellt, dass die Dienststelle "zügig, korrekt und kundenfreundlich" berät und arbeitet. "Es gab keinen Grund zur Beanstandung und Mängel wurden nicht festgestellt", konnte Fachdienstleiterin Constanze Sickfeld zufrieden feststellen. Erziehungsgeld erhalten Mütter und Väter, die in der Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und mit ihrem Kind, für das ihnen das Personensorgerecht zusteht, in einem Haushalt leben. Sie müssen das Kind selbst betreuen und erziehen und dürfen keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben. Für Kinder, die ab dem 01. Januar 2007 geboren sind, wird das bisherige Bundeserziehungsgeldgesetz durch das neue Bundeselterngeldgesetz abgelöst. Die Bearbeitung der rund 1.500 Anträge im Jahr wird durch drei Mitarbeiterinnen sichergestellt. Kostenträger der Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz und nach dem neuen Bundeselterngeldgesetz ist der Bund. Die Elterngeldstelle des Landkreises ist für die Bearbeitung und Bewilligung (ohne Stadtgebiet Hildesheim) zuständig. Für Rückfragen steht der Fachdienst Jugendamt, Beistandschaften, Unterhaltsangelegenheiten, Tel.: (05121) 309-1501 zur Verfügung. Eine Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail (fdl307@landkreishildesheim.de) möglich. Weitere Informationen können auch über die Internetseite http://www.landkreishildesheim.de/elterngeld abgerufen werden.
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