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(07-2-006a) Landrat Reiner Wegner hat jetzt auf die Anfrage der SPD-Fraktion zur Übertragung von Aufgaben der Kraftfahrzeugzulassungsstellen an kreisangehörige Gemeinden geantwortet.

In der Antwort geht die Kreisverwaltung zunächst auf die gesetzlichen Grundlagen ein. Bei den Aufgaben des Kraftfahrzeugzulassungswesens handelt es sich um eine staatliche Aufgabe, die den Landkreisen im übertragenen Wirkungskreis zugeordnet wurde. Weil das so ist, ist auch eine Delegation dieser Aufgabe auf kreisangehörige Gemeinden – anders als im eigenen Wirkungskreis – rechtlich nicht möglich. Eine Ausnahmeregelung ist als Ermessensentscheidung lediglich für große selbständige Städte und selbständige Gemeinden mit über 10.000 Kraftfahrzeugen zulässig.

Denkbar wäre aber, dass der Landkreis als zuständige Behörde im Gebiet der Städte, Samtgemeinden oder Gemeinden einzelne Leistungen der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde anbietet. Die Aufgabenwahrnehmung könnte dann im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vertrages geregelt werden. Als Aufgabenbereiche kämen zum Beispiel die Abmeldung von Kfz, die Durchführung von Anschriftenänderungen bei Umzügen, aber auch die Entgegennahme und Verarbeitung von Bestätigungskarten beim Wechsel der Versicherung in Frage. Diese Art der dezentralen Aufgabenwahrnehmung wird bereits mit der Stadt Hildesheim praktiziert, jedoch beschränkt auf Anschriftenänderungen bei Umzügen innerhalb des Stadtgebietes. Inzwischen haben die Städte Alfeld und Sarstedt sowie die Gemeinden Algermissen, Holle, Schellerten und Söhlde an einer Aufgabenwahrnehmung des Kfz-Zulassungswesens Interesse bekundet.

Mit Ausnahme der Städte Hildesheim und Alfeld bleibt allerdings nur die Option übrig, in den interessierten Gemeinden eine Außenstelle des Landkreises einzurichten. Allerdings gibt es gute Gründe, die gegen eine entsprechende Regelung sprechen. Dazu gehört eine Aufgabenzersplitterung und unübersichtliche Zuständigkeiten. Aber auch Erschwernisse im Verwaltungsvollzug werden erwartet. Auch ein Verlust an Effizienz und Wirtschaftlichkeit wird befürchtet, da unter anderem EDV-technische Voraussetzungen, Gebäude und Parkplätze neu an jedem Standort zu schaffen wären. Zudem müsste Fachpersonal neu ausgebildet und geschult werden.

"Insgesamt gehe ich von einer nur eingeschränkten Nutzung durch Privatpersonen aus, denn die Mehrzahl der Zulassungen werden längst durch Händler oder Zulassungsdienste erledigt", so Torsten Köhler, Leiter des Fachdienstes Straße und Verkehr. Die geforderte "ortsnahe Aufgabenwahrnehmung" dürfe aber auch schon deshalb nicht überbewertet werden, weil der einzelne Bürger die Zulassungsstelle meist nur im Abstand von mehreren Jahren aufsuchen müsse und die Entfernung zur Kreisstadt daher nur eine untergeordnete Rolle spiele.

Für Landrat Reiner Wegner Argumente, die im Gespräch zwischen Gemeinden und Landkreis in Ruhe abgewogen werden müssen. "Es macht wenig Sinn, auf der einen Seite kommunale Kooperation unter Kostengesichtspunkten zu fordern, wenn auf der anderen Seite zu höheren Kosten dezentrale Angebote neu aufgebaut werden sollen", so der Landrat. Die Gespräche mit den Gemeinden sollen in den nächsten Wochen abgeschlossen werden.


 

Autor: Pressestelle