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Blauzungenkrankheit |
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Tierseuche, von der keine Gefahr für Menschen ausgeht. Die Krankheit wird auf Wiederkäuer durch eine Mücke aus der Familie der Gnitzen übertragen und kommt ursprünglich aus Afrika.
Im Oktober 2006 ist bei einem Rind aus Bad Münder der Ausbruch der Blauzungenkrankheit festgestellt worden. Ein Neuausbruch der Tierseuche wurde im März 2007 bei einem Rind aus dem Landkreis Osnabrück bestätigt.
Nach geltendem EU- und nationalem Recht (Blauzungenkrankheit-Verordnung) ist ein Gefährdungsgebiet (= 20-km-Zone) mit einem Radius von mindestens 20 Kilometer festzulegen. Per Allgemeinverfügungen des Landkreises Hildesheim vom 17.11.2006 und 12.04.2007 sind für Betriebe mit Rinder,- Schaf- und Ziegenhaltungen sowie Wildwiederkäuerhaltungen in Gehegen folgende Maßnahmen angeordnet worden:
Das Verbringen empfänglicher Tiere aus einem Betrieb, der innerhalb des Gefährdungsgebietes liegt, ist nur mit Ausnahmegenehmigung zulässig. Folgende Städte und Gemeinden des Landkreises Hildesheim sind zum Gefährdungsgebiet erklärt worden:
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz zur Verfügung.
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203 - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Landkreis Hildesheim
Marie-Wagenknecht-Straße 3
05121-309-111
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Weitere Informationen sind über die Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) abrufbar.
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Autor: Dezernat 2