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  Die Aufgabe der Gleichstellungsstelle

 

 

Gleichstellungsarbeit ist ein gesetzlicher Auftrag

 
Grundlagen dieses Auftrages sind 

  • das Grundgesetz
  • die Niedersächsische Verfassung
  • das Gesetz zur Zusammenfassung und Modernisierung
    des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts und
  • das niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz.
 

Welche Aufgaben verbergen sich hinter dem gesetzlichen Auftrag?

 

Die Gleichstellungsstelle verfolgt das gesetzliche Ziel, Frauen in der Landkreisverwaltung eine gleichberechtigte Stellung zu verschaffen. Sie ist Ansprechpartnerin für die Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Hildesheim und vernetzt die unterschiedlichen Fraueninteressen.

 

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreisverwaltung

Wir wirken an allen gleichstellungsrelevanten Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit.
Insbesondere sind wir beteiligt an

  • Stellenbesetzungsverfahren
  • der Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen einzelner Arbeitsplätze
  • Arbeitszeitregelungen und Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Betreuungs- oder Pflegearbeit 
  • Konzeptentwicklungen.


 

Für Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Hildesheim

Wir setzen uns für Sie ein, wenn Sie

  • Rat und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte suchen
  • Benachteiligungen in Ihrer sozialen Situation am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Leben erfahren und etwas dagegen tun möchten
  • Anregungen und Vorschläge haben, wie die Situation von Frauen verbessert werden kann
  • Interesse haben, sich für die Belange von Frauen einzusetzen
  • Kontakte zu Frauengruppen und Frauenobjekten suchen
  • Rat und Unterstützung bei der Gründung einer Frauengruppe brauchen.

 

Vernetzung

Sprechen Sie uns an, wenn Sie

  • Interesse haben, sich für die Belange von Frauen einzusetzen
  • Kontakte zu Frauengruppen und Frauenobjekten suchen
  • Rat und Unterstützung bei der Gründung einer Frauengruppe benötigen.