Die digitale Beantragung erfolgt über das Portal „Digitales Kreishaus“ des Landkreises Hildesheim. Um Anträge gemäß § 3a NBauO stellen zu können, hat sich die bauvorlagenberechtigte Person (Entwurfsverfasser/innen) zunächst über das Portal zu registrieren, bevor sie den Antrag ausfüllt und versendet.
Die Registrierung geschieht über das Nutzerkonto des Bundes („BundID“) und hat mindestens die Vertrauensniveau Stufe „Substantiell“ zu erfüllen. Hier gelangen Sie zur BundID. Bei Problemen mit der Anmeldung wenden Sie sich bitte direkt an den Bund.
Anträge ohne Authentifizierung mittels BundID sind dann nicht mehr möglich und werden abgelehnt. Nähere Details zum Registrierungsverfahren sind in einem Erklärvideo innerhalb des Portals abrufbar.
Da die bauvorlagenberechtigten Personen in der Regel Entwurfsverfasser/innen sind, betrifft diese Änderung des Einreichens hauptsächlich den Personenkreis des § 53 NBauO.
Das im Jahr 2023 eingeführte Antragsverfahren für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren, das durch eine Vollmacht von Seiten der Bauherrenschaft ausgelöst wurde, erhält eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2024. Danach kann das vorherige Verfahren vom Bauordnungsamt nicht mehr berücksichtigt werden.
So ist der Ablauf:
- (Einmalige) Registrierung der antragstellenden Person auf dem Portal »Digitales Kreishaus« des Landkreises Hildesheim
- Die antragstellende Person füllt den Bauantrag aus und versendet ihn zusammen mit den erforderlichen Bauvorlagen.
- Die Bauaufsichtsbehörde bearbeitet den Bauantrag.
- Die Bauaufsichtsbehörde erstellt einen Projektraum - der Plattform der „digitalen Bauakte“- und lädt die Beteiligten per E-Mail auf den Projektraum ein.
- Der gesamte Schriftverkehr und später die Baugenehmigung werden in den Projektraum hochgeladen werden.
- Die Beteiligten erhalten über neu in den Projektraum eingestellte Dokumente jeweils eine Benachrichtigung per E-Mail und können die Dokumente im Projektraum einsehen oder herunterladen.
Vor der Benutzung der Internetplattform sollte jeder Benutzer einmalig die Systemvoraussetzungen prüfen.
Sollten Sie bei der erstmaligen digitalen Antragstellung weitere Unterstützung wünschen, so wenden Sie sich bitte direkt an die ITEBO.