Sprungziele
Seiteninhalt

Gleichstellung

 

In der Region Hildesheim –

Aufgabe mit Verfassungsrang

 

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz

 

„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.“

Artikel 3 Abs. 2 Satz 3 Niedersächsische Verfassung

 

Die strukturelle Benachteiligung von Frauen zieht sich durch viele gesellschaftliche Bereiche:

 

  • Frauen sind bei Einkommen und sozialer Absicherung oftmals deutlich schlechter gestellt
  • Frauen sind häufiger von Arbeitslosigkeit und Armut – insbesondere als Alleinerziehende und im Alter – betroffen
  • In politischen Gremien und in Entscheidungspositionen sind Frauen deutlich unterrepräsentiert
  • Kinderbetreuung, Haushalt und Pflege wird immer noch maßgeblich als Aufgabe der Frau angesehen
  • Häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder ist tägliche Realität in allen gesellschaftlichen Schichten

 

Gleichstellungsarbeit ist wichtig!

Um Veränderungen herbeizuführen – vorhandene Diskriminierungen zu beseitigen – Geschlechtergerechtigkeit herzustellen!




Katina Bruns
Katina Bruns

Katina Bruns ist seit dem 01. Juni 2020 Gleichstellungsbeauftragte beim Landkreis Hildesheim und setzt sich für die Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern ein.

Gleichstellungsbeauftragte findet man in Behörden, sozialen Einrichtungen, Gemeinden oder auch Unternehmen.

Betroffene haben so im Falle von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts eine direkte Ansprechpartnerin. Dies gilt auch bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder bei Hilfestellung in anderen gleichstellungsrelevanten Themen.

Die Gleichstellungsstelle des Landkreises Hildesheim richtet jährlich in Zusammenarbeit mit den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten am Internationalen Weltfrauentag, dem 08. März, eine Veranstaltung aus.

Anlässlich des Internationalen Gedenktages "NEIN zu Gewalt an Frauen!" findet seit mehreren Jahren am 25. November die Brötchentütenaktion „Gewalt gegen Frauen kommt nicht in die Tüte“ im Landkreis Hildesheim statt, bei der die Gleichstellungsstelle Hildesheim Bündnispartnerin ist.

(Quelle: juraforum.de)