Wer bekommt diese Leistung?
Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Welche Leistung wird erbracht?
Wie funktioniert das?
Die Leistung muss gesondert beantragt werden. Mit der Antragstellung erhalten Sie einen Vordruck, in dem Sie sich von der Schule die Notwendigkeit der Lernförderung in bestimmten Fächern bestätigen lassen. Diese Bestätigung erfordert neben Angaben zu dem Fach, in dem der Bedarf besteht, auch Angaben über den Zeitraum, in dem die Schwächen aller Voraussicht nach mittels gezielter Lernförderung beseitigt werden können. Zusätzlich ist eine Einschätzung erforderlich, dass das Erreichen des Klassenziels gefährdet ist und die Gefährdung durch die vom Fachlehrer empfohlene Lernförderung voraussichtlich behoben werden kann. Auf Basis dieser Einschätzung wird über die Gewährung der Leistungen für geeignete Lernförderung entschieden.
Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie ggf. einen Gutschein oder eine Zusagebestätigung über die außerschulische Lernförderung für das förderbedürftige Kind. Diesen gibt Ihr Kind bei dem Nachhilfelehrer bzw. in der Einrichtung ab. Die Kosten für den Förderunterricht werden dann direkt mit dem Anbieter der Lernförderung abgerechnet.