Wer bekommt diese Leistung?
- Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind.
- Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Was gehört zum persönlichen Schulbedarf?
Wie wird die Leistung erbracht?
Zweimal im Jahr, jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres, beginnend ab August 2011, wird ein zusätzlicher Geldbetrag gezahlt. Zum 1. August in Höhe von 70 Euro und zum 1. Februar in Höhe von 30 Euro. Die neue Regelung gilt erstmals für das Schuljahr 2011/2012. Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII müssen keinen zusätzlichen Antrag stellen, sie erhalten die Leistungen zum jeweiligen Zeitpunkt automatisch. Alle anderen Personen müssen einen Antrag stellen, um diese Leistungen zu erhalten.