Aufgrund der aktuellen Corona-Infektionslage bleiben die Dienstgebäude der Kreisverwaltung sowie sämtlicher Außen- und Nebenstellen (inklusive der Jugendhilfestationen in Elze und Sarstedt) für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.
Persönliche Besuche sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Beim Besuch in der Kreisverwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für die Bürgerinnen und Bürger verpflichtend.
Eine Terminvereinbarung ist grundsätzlich telefonisch oder per Email möglich. Hierfür werden der Grund des Terminwunsches und die Kontaktdaten für Rückfragen benötigt.
Ansprechpartner für einen Terminwunsch ist üblicherweise der zuständige Sachbearbeiter.
Für die Führerscheinstellen in Alfeld und Hildesheim ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Die Zulassungsstelle kann mit und ohne vorherige Terminvereinbarung besucht werden. Nähere Informationen finden Sie hier: Zulassungsstelle und Führerscheinstelle.
Ausnahmen gibt es in den nachstehenden Ämtern, für die zentrale Anlaufstellen eingerichtet wurden:
Bei allen medizinischen Fragen zum Coronavirus wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt. Außerhalb der Sprechzeiten Ihrer Hausarztpraxis erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Hotline Gesundheitsamt Hildesheim:
05121 309-7777 (Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr; freitags 9 bis 12 Uhr)
Infohotline Landesgesundheitsamt:
0511 4505555 (Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr; freitags 8 bis 12 Uhr)
Alle relevanten Informationen, Antworten und Pressemitteilungen zum Thema Corona finden Sie hier.
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Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat, der auch Vorsitzender ist, und 10 stimmberechtigten Kreistagsabgeordneten.
Der Kreisausschuss bereitet die Beschlüsse des Kreistages vor und entscheidet über die Angelegenheiten, die einerseits nicht der Entscheidung des Kreistages bedürfen und andererseits nicht dem Landrat obliegen. Durch diese Regelung, die in der Fachliteratur als Auffang- oder Lückenzuständigkeit bezeichnet wird, fällt diesem Organ eine Vielzahl von Entscheidungen zu und damit eine Schlüsselposition bei der Erfüllung der Kreisaufgaben.
Die Sitzungen des Kreisausschusses sind immer nichtöffentlich. Zu seinen Sitzungen wird der Kreisausschuss vom Landrat eingeladen.