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Der Kreistag hat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Ausschüsse gebildet. Dieses geschieht zur Entlastung des Kreistages, der dann nicht mehr alle Einzelheiten im großen Plenum erörtern muss. Die Ausschüsse des Kreistages setzen sich entsprechend der Stärke der im Kreistag vertretenen Fraktionen zusammen. Die Ausschüsse geben für den Kreisausschuss und den Kreistag Beschlussempfehlungen ab. In die Ausschüsse können neben den Kreistagsabgeordneten auch andere Personen berufen werden, damit sich der Ausschuss deren besondere Erfahrungen und Kenntnisse zunutze machen kann. Diese haben aber nur eine Beratungsfunktion und daher kein Stimmrecht.
Für sondergesetzlich vorgeschriebene Ausschüsse, die gebildet werden müssen (wie z. B. Schulausschuss und Jugendhilfeausschuss), gelten besondere Regelungen. Die Sitzungen der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich.