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Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet folgende Dienstleistungen (Produkte):

1. Sozialpsychiatrische Fachambulanz

Hierunter werden alle Einzel- und Gruppenmaßnahmen gefasst, die sich auf konkret Betroffene beziehen. Im Wesentlichen soll eine individuelle Beratung stattfinden. Wenn Betroffene die benötigte Hilfe nicht finden oder krankheitsbedingt nicht nutzen können, kann der Sozialpsychiatrische Dienst auch aufsuchend tätig werden. Je nach Dringlichkeit ist der Dienst bemüht, dass die Hilfen möglichst zeitnah erfolgen. Der Sozialpsychiatrische Dienst ist dabei behilflich, Unterstützungsmaßnahmen, die er selbst nicht anbietet, zu vermitteln. Alle Hilfen orientieren sich an dem oben angegebenen Ziel.

Konkrete Hilfsangebote dieser Dienstleistung sind:
  1. Beratung (Gespräch in der Beratungsstelle, am Telefon, durch Hausbesuch
  2. Behandlung (fachärztlich und psychologisch/psychotherapeutisch)
  3. Krisenintervention (innerhalb kurzer Zeit)
  4. Anlassbezogene Unterstützung und Vermittlung von Hilfen, auch unter Einbeziehung der Angehörigen und unmittelbaren Bezugs- und Vertrauenspersonen
  5. Mitbeurteilung und Stellungnahmen zur Einleitung von Hilfemaßnahmen
  6. Fachliche Beurteilung an Hilfekonferenzen
  7. Begleitung und Betreuung von Gruppen für psychisch kranke Menschen und von Gruppen für Angehörige psychisch Kranker
  8. Aufklärung über Krankheitsbilder  
2. Sozialpsychiatrischer Verbund

 Der Sozialpsychiatrische Dienst führt die laufenden Geschäfte des Sozialpsychiatrischen Verbundes (in anderen Bundesländern auch Gemeindepsychiatrischer Verbund genannt) und koordiniert die Aktivitäten des Verbundes. Er unterstützt durch seine Geschäftsführung den Sprecherrat und die Arbeitsgruppen bei ihren Aufgaben.

Die Organe des Sozialpsychiatrischen Verbundes :

  • Sprecherrat
  • Mitgliederversammlung
  • Arbeitsgruppen

Zur Zeit arbeiten im Sozialpsychiatrischen Verbund folgende Arbeitsgruppen: 

  • Arbeitsgruppe Arbeit und tagesstrukturierende Hilfen
  • Arbeitsgruppe Wohnen
  • Arbeitsgruppe Behandlung, Therapie und Krisenversorgung
  • Arbeitsgruppe Sucht
  • Arbeitsgruppe Gerontopsychiatrie
  • Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Arbeitsgruppe Organisation und Recht

Von den Mitgliedern des Verbundes wird eine aktive Teilnahme am Verbundsgeschehen insbesondere an den Arbeitsgruppen erwartet. Interessenten wenden sich bitte an:

Anja Becker

403 - Amt für Soziales und Senior*innen

05121 309-1591
05121 309-95-1591
E-Mail schreiben
Kontaktformular

Der Sozialpsychiatrische Dienst berät den Landkreis Hildesheim fachdienstübergreifend bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung für die Versorgung von psychisch kranken und behinderten Menschen.

3. Schutzmaßnahmen
Der Dienst hat die Aufgaben zur Durchführung von Schutzmaßnahmen nach NPsychKG übernommen. Er organisiert den hierfür erforderlichen Bereitschaftsdienst der Verwaltung, der ggf. die Unterbringung in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus veranlasst. Zuständig für die Aufgabe ist in der Regel das AMEOS Klinikum Hildesheim. Vorraussetzung ist in der Regel das Zeugnis einer Ärztin oder eines Arztes mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Psychiatrie, in dem eine gegenwärtige Eigen-/ Fremdgefährdung, bei einer psychischen Störung belegt wird.

Ansprechpartner:

Grundsätzliche Auskünfte können Sie auch nach Terminabsprache erhalten.

Außerhalb der Dienststunden oder bei Nichterreichen des Mitarbeiters setzen Sie sich bitte mit der Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle Hildesheim in Verbindung, Tel.: 05121-3080. Von dort aus wird die/der nach Dienstplan eingesetzte Mitarbeiterin/Mitarbeiter verständigt.

24.10.2003