Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht hat 1992 das fast 100 Jahre geltende Vormundschaftsrecht für Erwachsene abgelöst. Das Betreuungsrecht ist in den §§ 1896 bis 1908 k des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert.
Rechtliche Betreuung für einen erwachsenen Menschen bedeutet nicht: waschen, putzen, einkaufen, sondern die rechtliche Vertretung bei der Regelung von persönlichen Angelegenheiten, z.B. Girokonto verwalten, Anträge bei Behörde stellen, Gespräche mit den behandelnden Ärzten führen, Einwilligungen in Heilbehandlungen usw.
Die Betreuungsstelle beim Landkreis Hildesheim ist die örtlich zuständige Behörde im Landkreis Hildesheim.
Ihre Aufgaben (u.a.):
- Erstellung von Sozialberichten für die von den Gerichten eingeleiteten Betreuungsverfahren
- Gewinnung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern
- Information der Bürgerinnen und Bürger über rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht
- Öffentliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen unter dem Link: Vorsorgevollmacht/Mustertext
durch Veranstaltungen, Info-Material u.ä.
- weitere Aufgaben der Behörde und nähere Details hierzu können Sie aus dem regelmässig erscheinenden Behördenbericht (zuletzt 2002-2003) entnehmen oder sich hierzu persönlich bei den MitarbeiterInnen der Betreuungsstelle informieren.