Anregung einer Betreuung
Die rechtliche Betreuung für einen volljährigen Menschen kann jeder selbst auf eigenen Antrag beim für seinen Wohnsitz zuständigen Amtsgericht (Hildesheim, Alfeld oder Elze) stellen. Dies kann formlos oder per Vordruck erfolgen. Den Vordruck erhalten Sie in den Geschäftsstellen der Amtsgerichte.
Die Betreuungsanregung kann auch von Dritten gegenüber dem Amtsgericht abgegeben werden. Dann ist in der Regel aber die Beifügung eines ärztlichen Attestes erforderlich, aus dem das Betreuungsbedürfnis auf Grund einer Erkrankung oder Behinderung im Sinne des § 1896 BGB – (sh. weitere Links zu Gesetzestext) hervorgeht.
Eine rechtliche Betreuung kann für einzelne oder alle Angelegenheiten eingerichtet werden (z.B. Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten u.ä.). Das Amtsgericht beauftragt dann die Betreuungsstelle mit der Erstellung eines Sozialberichtes und gibt evtl. zusätzlich einem Gutachter einen Auftrag zur Erstellung eines Betreuungsgutachtens. Vor der endgültigen Entscheidung über eine Betreuungsanregung sucht der Richter oder Richterin den Betroffenen in seiner üblichen Umgebung noch zu einem persönlichen Gespräch, dem sog. Anhörungstermin auf.
Adressen:
Amtsgericht Hildesheim | Amtsgericht Alfeld | Amtsgericht Elze |
Kaiserstr. 60 31134 Hildesheim |
Kalandstr. 1 31061 Alfeld |
Bahnhofstr. 26 31008 Elze |
Tel: 05121/968-0 FAX: 05121/968-305 |
05181/804-0 05181/24313 |
05068/9301-0 05068/930155 |