Sprungziele
Seiteninhalt

Wie kommt es zu einer Einrichtung einer rechtlichen Betreuung?

  1. der/die betroffene Person beantragt selbst eine Betreuung oder jemand aus dem Umfeld regt eine Betreuung beim zuständigen Amtsgericht an
  2. das Amtsgericht, Abteilung Betreuungsgericht, beginnt mit der Prüfung der Voraussetzungen zur Einrichtung einer Betreuung nach §1814 BGB
  3. Beauftragung der Betreuungsstelle mit dem Sozialbericht + Beauftragung ärztliches Gutachten + Durchführung einer persönlichen Anhörung durch den Richter/die Richterin + ggf. Verfahrenspflegschaft
  4. sobald die Sachverhaltsermittlung abgeschlossen ist erfolgt ein betreuungsgerichtlicher Beschluss, das bedeutet, dass über die Einrichtung einer Betreuung entschieden wird

Adressen:

Amtsgericht Hildesheim Amtsgericht Alfeld Amtsgericht Elze
Kaiserstr. 60
31134 Hildesheim
Kalandstr. 1
31061 Alfeld
Bahnhofstr. 26
31008 Elze
Tel: 05121/968-0
FAX: 05121/968-305
05181/804-0
05181/24313
05068/9301-0
05068/930155

Anregung einer Betreuung

Antrag Betreuung