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Wie kommt es zu einer Einrichtung einer rechtlichen Betreuung?
- der/die betroffene Person beantragt selbst eine Betreuung oder jemand aus dem Umfeld regt eine Betreuung beim zuständigen Amtsgericht an
- das Amtsgericht, Abteilung Betreuungsgericht, beginnt mit der Prüfung der Voraussetzungen zur Einrichtung einer Betreuung nach §1814 BGB
- Beauftragung der Betreuungsstelle mit dem Sozialbericht + Beauftragung ärztliches Gutachten + Durchführung einer persönlichen Anhörung durch den Richter/die Richterin + ggf. Verfahrenspflegschaft
- sobald die Sachverhaltsermittlung abgeschlossen ist erfolgt ein betreuungsgerichtlicher Beschluss, das bedeutet, dass über die Einrichtung einer Betreuung entschieden wird
Adressen:
| Amtsgericht Hildesheim | Amtsgericht Alfeld | Amtsgericht Elze |
| Kaiserstr. 60 31134 Hildesheim |
Kalandstr. 1 31061 Alfeld |
Bahnhofstr. 26 31008 Elze |
| Tel: 05121/968-0 FAX: 05121/968-305 |
05181/804-0 05181/24313 |
05068/9301-0 05068/930155 |