Vorsorgevollmacht/Mustertext
Von den Bürgerinnen und Bürgern wird verstärkt mit der Frage an die Betreuungsstelle herangetreten, wo es Vordrucke für die Erstellung von Vorsorgevollmachten gibt. Es gibt eine fast nicht mehr zu überschauende Vielzahl solcher Exemplare. Daher besteht für Dritte (Behörden, Ärzte usw.) auch noch eine relative Unsicherheit bei der Anerkennung. Der Gesetzgeber verfolgt zur besseren Anerkennung solcher Vollmachten das Ziel, ein möglichst bundeseinheitliches Dokument zu verwenden. Das Niedersächsische Justizministerium hat in seiner Info-Broschüre einen solchen Mustervordruck als pdf-Datei zum Downloaden herausgegeben.
Die Kooperationsgemeinschaft "die Machmits" hat sich erstmals im Jahre 2000 sehr intensiv mit der Frage zur Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen befasst. In Zusammenarbeit mit Richtern, Rechtspflegern, Notaren und Rechtsanwälten und weiteren Experten zum Betreuungsrecht ist das Betreuungsjournal Nr. 7 herausgegeben worden und fortlaufend aktualisiert worden.
Das Journal kann gegen Erstattung eines Kostenbeitrages von 2,50 € (zzgl. Porto u. Verpackung) bei der Betreuungsstelle bezogen werden. Weitere Exemplare liegen auch am Informationsschalter in der Kreisverwaltung bereit. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten das Betreuungsjournal kostenlos.
Schriftliche Informationen zu diesem Thema allein können aber nicht alle Fragen beantworten. Die Machmits informieren daher in regelmäßigen Veranstaltungen interessierte Bürgerinnen und Bürger zu diesem Thema.
Seit dem 01.07.2005 besteht nach § 6 des Betreuungsbehördengesetzes die Möglichkeit, Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen durch die Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen zu lassen. Mit dieser Beglaubigung findet keine Bestätigung der Geschäftsfähigkeit statt. Die Betreuungsstelle des Landkreises empfiehlt Ihnen daher, sich zu Fragen der Beglaubigung oder notariellen Beurkundung zunächst ausreichend informieren und beraten zu lassen. Hierzu steht Ihnen die Betreuungsstelle und der Betreuungsverein Hildesheim e.V. gern zur Verfügung. Ansprechpartner finden Sie unter den jeweiligen Links: Die MitarbeiterInnen der Betreuungsstelle und ihre Aufgaben sowie Kooperationsgemeinschaft "die Machmits".
Selbstverständlich können Sie sich aber auch gern direkt an die MitarbeiterInnen der Betreuungsstelle sowie an "die Machmits" wenden.