Sprungziele
Seiteninhalt
Welche Aufgaben werden wahrgenommen ?

Der Landkreis Hildesheim ist als Gebietskörperschaft öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und auch Untere Abfallbehörde. Die eigentliche Abfallbeseitigung wird vom Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH), Bad Salzdetfurth OT Groß Düngen - Tel: 05064/90 50 - wahrgenommen.

Als Untere Abfallbehörde ist der Landkreis Hildesheim insbesondere für die Bearbeitung von unzulässigen Abfallablagerungen (sogenannter "Wilder Müll") sowie die Beseitigung von Autowracks in der freien Landschaft bzw. im öffentlichen Verkehrsraum zuständig. Darüber hinaus können über die Untere Abfallbehörde von Verbänden und Vereinen Anträge für Abfallsäuberungsaktionen (sogenannte "Aktion saubere Landschaft") bezogen werden.

Weiterhin werden Aufgaben hinsichtlich der Einrichtung und Überwachung von Boden- und Bauschuttdeponien wahrgenommen.

Die Zuständigkeit für abfallrechtliche Entsorgungsfragen vorwiegend für das Baugewerbe und den Einzelhandel ist gegeben.

Die Untere Abfallbehörde gehört dem Umweltamt des Landkreis Hildesheim an.

Autor: Umweltamt