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Datenschutz im Bauordnungsamt


- Informationspflichten nach den Artikeln 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beim Landkreis Hildesheim

- Durch die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung ist das Bauordnungsamt des Landkreises verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um der betroffenen Person alle Informationen über eine mögliche Verarbeitung Ihrer Daten in geeigneter Form bereit zu stellen.
 


Dieser Informationspflicht kommt das Bauordnungsamt durch die nachfolgenden Informationsschreiben der jeweiligen Zuständigkeitsbereiche nach.


Zurzeit in Überarbeitung:

•    das Informationsschreiben für Bauaufsicht (NBauO), Denkmalschutz (NDSchG) und Vorbeugenden Brandschutz (NBrandSchG) finden Sie hier.


•    das Informationsschreiben für Bescheinigungen über die Abgeschlossenheit von Wohnungen / nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen und Aufteilungsplänen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) finden Sie hier.


•    das Informationsschreiben für Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines gem. § 8 des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz (NWoFG) und Freistellungsbescheinigungen gem. § 11 NWoFG finden Sie hier.


•    das Informationsschreiben zur Gewährung von Akteneinsicht (§ 29 Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG) finden Sie hier.