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12.11.2020

Geflügelpest: Landkreis Hildesheim ruft zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf - Vorerst keine Aufstallungspflicht geplant

Logo Landkreis Hildesheim
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In den Küstenregionen der Nord- und Ostsee wurde bei vielen Wasser- und Greifvögeln das hochpathogene Geflügelpestvirus HPAI H5 nachgewiesen. Dieses Geschehen steht räumlich im Zusammenhang mit dem bereits begonnenen Herbstzug von Wasservögeln aus den Regionen, in denen HPAIV H5N8 nachgewiesen wurde und wo es vermutlich in unbekanntem Umfang unentdeckt in Wasservogelpopulationen zirkuliert. Der Vogelzug ist derzeit in vollem Gange, zusammen mit den Kälteeinbrüchen in Sibirien wird der Vogelzug und damit auch die Virusübertragung und Ausbreitung der Geflügelpest beschleunigt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt daher das Risiko weiterer Einträge von HPAI H5-Viren nach Deutschland als hoch ein. Der Eintrag in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird ebenfalls als hoch eingeschätzt.

In Schleswig-Holstein kam es bereits zu einem Ausbruch in einer Geflügelhaltung mit 57 Hühnern. In Niedersachsen wurden bislang bei drei Wildvögeln (zwei Enten im Landkreis Cuxhaven und eine Nonnengans im Landkreis Wesermarsch) der Geflügelpesterreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen. In Anbetracht dieser Entwicklungen weist der Landkreis Hildesheim darauf hin, dass der Schutz der Hausgeflügelbestände vor einem Eintrag der Geflügelpest höchste Priorität hat. Hierfür ist die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen von größter Bedeutung.
Der Landkreis Hildesheim ruft die Geflügelhalter sind auf, die angewendeten Biosicherheitsmaßnahmen zu prüfen, gegebenenfalls zu verbessern und konsequent durchzuführen. Die Krankheit ist hoch ansteckend und betrifft Hühner, Puten, Wassergeflügel, Wasservögel, Greifvögel und aasfressende Vögel, wie z.B. Krähen. Deshalb ist es wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Haltungen, vor einer Infektion zu schützen. Zur Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet. Jeder Geflügelhalter muss sich seiner Verantwortung bewusst sein und die rechtlich vorgegebenen Maßnahmen einhalten.
Die größte Gefahr geht von einem direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln aus. Daher ist das Geflügel so zu halten, dass Kontakte - auch indirekte - mit Wildvögeln unterbunden werden. So ist es etwa notwendig, strikt zwischen Stall- und Straßenkleidung zu trennen. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen könnten, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Geflügel ist im Stall zu füttern und zu tränken. Der Zugang zu Oberflächenwasser ist zu unterbinden.
Einige Landkreise, die eine hohe Geflügeldichte haben oder besonders von dem Vogelzug betroffen sind, haben die Aufstallung von Geflügel verfügt. Der Landkreis Hildesheim plant in der derzeitigen Lage noch keine Aufstallungspflicht. Diese könnte jedoch bei Verschärfung der Lage notwendig werden, so dass schon jetzt alle Geflügelhalter aufgerufen sind ihre Geflügelhaltungen auf die Aufstallungspflicht vorzubereiten.

Weitere Information gibt es unter landkreishildesheim.de/gefluegelpest