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09.03.2021

Computer und Tablets für den Schulunterricht: Wer Leistungen nach dem Asyl-bewerberleistungsgesetz oder Sozialhilfe bezieht, kann Zuschuss beantragen

Logo Landkreis Hildesheim
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Schulunterricht findet durch die pandemiebedingte Aussetzung des Präsenzunterrichtes derzeit überwiegend digital statt. Damit die Teilnahme am Unterricht für alle Schüler*innen gewährleistet werden kann, ist ein digitales Endgerät erforderlich. Die Bundesregierung hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Familien im Bezug von Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II hierfür einen einmaligen Zuschuss erhalten. Diese Regelung gilt auch für Kinder, deren Eltern auf öffentliche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder dem SGB XII (Sozialhilfe) angewiesen sind. Der Bedarf hierfür kann durch Antrag geltend gemacht werden. Nach Prüfung der Voraussetzungen kann ein Zuschuss bis zum Gesamtbetrag von 350 Euro je Schüler*in übernommen werden.

Die Kostenübernahme ist rückwirkend ab 1. Januar 2021 möglich. Ab diesem Datum nachgewiesene Aufwendungen können auch nachträglich noch anerkannt werden. Kosten können auch übernommen werden, wenn zwar Endgeräte im Haushalt vorhanden sind, diese aber nicht für schulische Zwecke genutzt werden können. Bei Druckern ist davon auszugehen, dass ein leistungsfähiges Gerät je Haushalt ausreichend ist.

Grundsätzlich sind alle Schüler*innen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs berechtigt, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind auch solche Schüler*innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.

Hinweise zur Antragstellung:

Auf dem ausgefüllten Antrag muss die Schule bestätigen, dass kein Gerät dauerhaft leihweise zur Verfügung gestellt werden kann. Dem Antrag sind Nachweise über die entstehenden Kosten beizufügen. Bei Einzelanschaffungen über 150 Euro ist der Kauf im Nachgang durch Quittung oder Rechnung spätestens zwei Wochen nach Kauf nachzuweisen.

Wichtig: Landkreisbewohner*innen stellen den Antrag beim Landkreis Hildesheim, Bewohner*innen des Stadtgebiets Hildesheim bei der Stadt Hildesheim.

Der Antrag als Word Vorlage steht beim Landkreis Hildesheim als Download auf https://willkommen.landkreishildesheim.de unter „Antrag Homeschooling“ und bei der Stadt auf www.hildesheim.de/digitale-endgeräte zur Verfügung.

Wer Leistungen des Jobcenters bezieht, findet den richtigen Antrag unter https://www.jobcenter-hildesheim.de/foerderung-digitale-endgeraete.html