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14.06.2021

Impfzentren des Landkreises stellen ab heute digitales Impfzertifikat aus

Nur, wer im Impfzentrum geimpft wird, erhält dort seinen Nachweis – Nachträgliche Anforderung des digitalen Impfnachweises ist bei den Impfzentren nicht möglich

Logo Landkreis Hildesheim
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In der vergangenen Woche gab das Bundesgesundheitsministerium den Startschuss für den digitalen Impfnachweis. Nach einem erfolgreichen Testlauf am Wochenende werden diese Zertifikate ab heute in den Impfzentren Hildesheim und Alfeld ausgestellt. Wichtig: Ausschließlich Personen, die ab dem heutigen Stichtag in den Impfzentren geimpft werden, erhalten dort auch den digitalen Nachweis! Mobile Impfteams stellen jedoch keine Nachweise aus.

Wer schon vorher im Impfzentrum geimpft wurde, kann das Zertifikat dort nicht nachträglich anfordern. Bereits Geimpfte sollen den digitalen Nachweis laut Informationen des Niedersächsischen Sozialministeriums demnächst online unter www.impfportal-niedersachsen.de abrufen können. Des Weiteren stellen Ärzte für ihre Impflinge sowie Apotheken den digitalen Nachweis aus.

Beim digitalen Impfnachweis handelt es sich um einen QR-Code, der in die Corona Warn-App und die CovPass-App eingelesen werden kann. Wer kein Smartphone nutzen kann oder möchte, kann auch den Ausdruck des QR-Codes bei sich führen und darüber im Bedarfsfall seine Impfung nachweisen. Selbstverständlich behält auch der gelbe Impfpass als Nachweis weiterhin seine Gültigkeit. Der digitale Impfnachweis ist somit ein zusätzliches Angebot, der nur auf Wunsch des Impflings unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen ausgestellt wird. Das Zertifikat wird sowohl nach der ersten, als auch nach der zweiten Impfung erstellt.