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Landkreis liegt mit der Rückholquote niedersachsenweit auf Platz 3

- 456.000 Euro Unterhaltsvorschussleistungen zurückgeholt-

(LK06-3-014 ST) Eine durchaus positive Nachricht für die Steuerzahler meldet jetzt der Fachdienst Unterhaltsangelegenheiten der Kreisverwaltung. Niedersachsenweit ist die Dienststelle des Landkreises mit seiner Rückholquote auf einem dritten Platz bei der Realisierung von Erstattungsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gelandet. Unterhaltsvorschuss wird immer dann gezahlt, wenn ein Unterhaltspflichtiger seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, oder begründet nicht nachkommen kann.

Im Kalenderjahr 2005 hat der Landkreis in diesem Bereich rund 1,7 Mio. Euro Unterhaltsvorschuss gewährt. Eine für die öffentlichen Kassen durchaus teure Angelegenheit, denn die Kosten werden von Bund, Land und Kommune anteilig getragen. Mit der erreichten Rückholquote bei den Unterhaltszahlungen gibt der Landkreis sich aber nicht zufrieden. Sie soll möglichst noch verbessert werden. "Natürlich müssen wir im Interesse aller Steuerzahler prüfen, ob Unterhaltsverpflichtete wirklich nicht in der Lage sind, ihren Verpflichtungen nachzukommen," so Fachdienstleiterin Constanze Sickfeld. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes versuchen daher immer an diejenigen Verpflichteten heranzukommen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse durchaus in der Lage sind, Unterhalt zu zahlen. Es ist dem Landkreis im Jahr 2005 gelungen eine Rückholquote von 27,88 Prozent zu erzielen. "Damit konnten wir rund 456.000 Euro zurückholen, die ansonsten den öffentlichen Kassen zur Last gefallen wären", so die Fachdienstleiterin.

Nach der vorliegenden aktuellen Statistik liegen im Land Niedersachsen lediglich die Städte Langenhagen und Lingen bei der Rückholquote günstiger. Für den Landkreis ist das gute Ergebnis Verpflichtung. Auch zukünftig will man die Ermittlungsmöglichkeiten weiter verbessern. So wurden in diesem Jahr erstmalig Unterhaltsleistungen mit Hilfe von Inkassodiensten (es wurde berichtet) zurückgeholt. Auch zukünftig soll geprüft werden, wie mit Hilfe neuer Vollstreckungsmaßnahmen die Wirksamkeit weiter erhöht werden kann. Wichtig: Es werden immer nur dann Ansprüche durchgesetzt, wenn die betroffenen Unterhaltsverpflichteten auch wirklich aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage sind, den Unterhalt zu zahlen.

Für weitere Informationen steht der Fachdienst Unterhaltsangelegenheiten, Tel.: 0 51 21/309-1501 zur Verfügung. Eine Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail über fdl307@landkreishildesheim.de möglich.


 

Autor/in: Pressestelle