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Landkreis warnt:

Indiskretionen bei vertraulichen Geschäftsangelegenheiten sind kein Kavaliersdelikt

(LK06-002) In die Öffentlichkeit gelangte Informationen über den beabsichtigten Verkauf des Jugendhofs Schönberg an der Ostsee haben jetzt dazu geführt, dass das Thema im Kreisausschuss erneut behandelt wurde. Dabei ging es darum, dass vertrauliche Informationen über den geplanten Verkauf an die Öffentlichkeit gelangt waren.

Erster Kreisrat Hans-Heinrich Scholz hat in der Sitzung jetzt unmissverständlich deutlich gemacht, dass diejenigen, die vertrauliche Informationen an die Presse oder überhaupt in die Öffentlichkeit lancierten, gegen gesetzliche Grundregeln der kommunalen Willensbildung verstoßen und insbesondere die Seriosität des Landkreises als Geschäftspartner aufs Spiel gesetzt wird.

"Auf diesem Gebiet festzustellende Indiskretionen sind kein Kavaliersdelikt, egal ob sie von Beamten, Kreistagsabgeordneten oder anderen ehrenamtlich Tätigen zu vertreten sind", stellte der Erste Kreisrat in der Kreisausschusssitzung fest. Bereits in der Jugendhilfeausschusssitzung habe die Verwaltung deutlich gemacht, dass ein solches Vorgehen nicht hingenommen werden kann.

Dies gelte erst recht im Hinblick auf die laufenden Konsolidierungsbemühungen des Landkreises, wenn es etwa um eine Neuorganisation von Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen geht. Von daher sei eine deutliche Pflichtenmahnung angezeigt.

Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht können unter Umständen mit einem Bußgeld geahndet werden oder sind im Extremfall sogar als Straftat verfolgbar. Die Position der Kreisverwaltung fand die einhellige Unterstützung der Mitglieder des Kreisausschusses.


 

Autor/in: Pressestelle