PIRATEN wollen Beschwerde einlegen
Der Wahlvorschlag der PIRATEN, auf dem Felicitas Steinhoff aus Hildesheim benannt ist, wurde vom Kreiswahlausschuss zurückgewiesen, weil die Form des durchgeführten Aufstellungsverfahrens für die Bewerberin nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Die Piratenpartei hatte die Mitglieder der Partei an drei verschiedene Orte im Landkreis zur Aufstellung der Kandidatin eingeladen und diese mit Video- und Tonübertragung miteinander vernetzt. Stellv. Kreiswahlleiterin Mellin führte aus, dass diese Verfahrensweise nicht dem Bundeswahlgesetz entspreche, da hiernach eine einheitliche Versammlung an einem Ort gefordert sei. Die PIRATEN seien hierauf mehrfach schriftlich hingewiesen worden. Der Kreiswahlausschuss folgte dem Votum der stellv. Kreiswahlleiterin, den Wahlvorschlag zurückzuweisen. Die Entscheidung erging mit vier Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und einer Enthaltung. Die PIRATEN, die sich im Kreiswahlausschuss von der Zulässigkeit ihrer Verfahrensweise überzeugt zeigten, haben bereits angekündigt, gegen die Zurückweisung ihres Wahlvorschlages Beschwerde an den Landeswahlausschuss einzulegen. Dieser entscheidet am 01.08.2013 über die Beschwerde.