Giesen-Bus 18.02.2014
Antrag auf Unterbleiben von Planfeststellung und Plangenehmigung:
Umbau der Bushaltestellen in Giesen im Zuge der K 509, Gemeinde Giesen, Landkreis Hildesheim
Die Gemeinde Giesen plant, die Bushaltestellen in der Ortsdurchfahrt „Emmerker Straße/“Rathausstraße“ im Zuge der K 509 unter Zielsetzung der Barrierefreiheit umzubauen. Gemäß § 74 Abs. 7 VwVfG können Planfeststellung und Plangenehmigung in Fällen von unwesentlicher Bedeutung entfallen. Diese liegen vor, wenn
- andere öffentliche Belange nicht berührt sind oder die erforderlichen behördlichen Entscheidungen vorliegen und sie dem Plan nicht entgegenstehen und
- Rechte anderer nicht beeinflusst werden oder mit den vom Plan Betroffenen entsprechende Vereinbarungen getroffen worden sind.
Frau Gabriele Goebbels
403 - Amt für Sozialhilfe und Senioren
05121-309-4032
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