Aufstallungsgebot für Geflügel im gesamten Landkreis Hildesheim 16.11.2016
Geflügelhalter, die bisher noch nicht beim Veterinäramt gemeldet sind, werden dazu aufgerufen ihre Geflügelhaltung dort registrieren zu lassen. Erforderlich sind Angaben über Art und Anzahl des gehaltenen Geflügels sowie die Adressen des Halters und der Haltung. Ein entsprechendes Registrierungsformular sowie die Ausfüllhilfe wird bei Bedarf zugeschickt bzw. ist im Internet downloadbar (Formular; Ausfüllhilfe).
Näheres entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung vom 16.11.2016.
Aktuelle Informationen zur Tierseuchenlage können im Internet unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de eingesehen werden, weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.landkreishildesheim.de/Gefluegelpest.