Förderschulen Lernen laufen weiter 11.06.2018
Zur Erinnerung: Am 27.Februar 2018 beschloss der Niedersächsische Landtag eine Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes und nahm darin eine Regelung auf, wonach bestehende Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen auf Antrag des Schulträgers mit Genehmigung der Schulbehörde bis längstens zum Ende des Schuljahres 2027/28 fortgeführt werden dürfen.
Diese Möglichkeit hat der Landkreis Hildesheim aufgegriffen, weil er die Auffassung der Förderschulleitungen teilt, dass nicht für alle Kinder mit Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen die inklusive Beschulung in einer Regelschule der richtige Weg ist, sondern manche Schülerinnen und Schüler sich in einer Förderschule besser entwickeln könnten.
Mit der jetzt erfolgten Genehmigung besteht für die Erziehungsberechtigten von Kindern mit dem Förderschwerpunkt Lernen wieder die Wahlmöglichkeit zwischen einer Regelschule und einer Förderschule.