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An wen muss ich mich wenden? 26.09.2017
Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, die für den Sitz der Kanzlei örtlich zuständig ist.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.