Was sollte ich noch wissen? 19.04.2021
Die in einem Bundesland ausgesprochene Bekanntgabe gilt bundesweit.
Die Genehmigungspflicht entfällt beim Vorlegen einer gleichwertigen Genehmigung aus einem anderen EU- oder EWR-Staat. Diese Genehmigung hat die sachverständige Person vor Tätigkeitsaufnahme vorzulegen. Auf Verlangen der zuständigen Stelle sind die Unterlagen mit einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.