- Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen in
- einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder
- einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in der Schweiz
- Bescheinigung, dass diese Tätigkeit nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist
- Nachweis über die berufliche Qualifikation
- Nachweis über die Ausübung des Berufes im Staat der Niederlassung von mindestens 2 Jahren innerhalb der letzten 10 Jahre
- Information zur Berufshaftpflicht oder