Die Zuständigkeit liegt bei der Rechtsanwaltskammer.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
- § 3 Abs. 1 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
- Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
- Section 3 (1) Act on the Activities of European Lawyers in Germany (EuRAG)
- Find your unified contact person in the service provider portal Lower Saxony