- sofern bereits eine anderweitige Feststellung über den Grad der Behinderung getroffen worden ist, den Rentenbescheid oder eine entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (z.B. Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts bzw. einer Außenstelle)
- gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B. Gutachten)
- gegebenenfalls Vollmacht oder Betreuerausweis
- für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt
Sie können Ihren Antrag auch online über unser Schwerbehindertenportal LS-Online stellen.