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Welche Fristen muss ich beachten? 15.05.2014
Die Versorgungsleistungen beginnen frühestens mit der Beendigung des Dienstverhältnisses, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Dienstverhältnisses gestellt wird. Während ihrer Dienstzeit haben Soldaten gegebenenfalls einen Anspruch auf einen Ausgleich für die Wehrdienstbeschädigung von den Behörden der Bundeswehrverwaltung.