Die Zuständigkeit liegt bei der Architektenkammer Niedersachsen.
Architektenkammer Niedersachsen
Eintragungsausschuss
Laveshaus
Friedrichswall 5
30159 Hannover
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden.
Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.