Was sollte ich noch wissen? 24.06.2020
Das Land Niedersachsen gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen für die Schaffung und Unterstützung von interdisziplinären Frühförderstellen.
Zuständig für die Gewährung dieser Zuwendung ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg.