Seiteninhalt
- Antrag
- Nachweise der persönlichen Eignung:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- schriftliche Erklärungen:
- darüber, ob gegen Sie ein Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist oder war,
- über die wirtschaftlichen Verhältnisse,
- handschriftlicher, nicht tabellarischerLebenslauf
- Ausdruck aus dem elektronischen Vollstreckungsportal
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts, dass kein Insolvenzverfahren über das Vermögen eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt wurde
- Nachweise der fachlichen Eignung:
- Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Dolmetscher- oder Übersetzerstudiumsan einer Hochschule oder Zeugnis über eine bestandene staatliche oder staatlich anerkannte Dolmetscher- oder Übersetzerprüfung, oder
- Abschlusszeugnisse über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule (für die Deutsche und die Fremdsprache), oder
- Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung
- an einer Hochschule in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bestandene Dolmetscher- oder Übersetzerprüfung, sofern diese jeweils als gleichwertig anerkannt sind
- Nachweis der sprachmittlerischen Kenntnisse und Fähigkeiten
- Nachweis der Kenntnisse der deutschen Rechtssprache (juristische Fachsprache)