Besuche im Kreishaus und allen Nebenstellen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung
Wegen der aktuellen Corona-Infektionslage bleiben die Dienstgebäude der Kreisverwaltung sowie sämtlicher Außen- und Nebenstellen (inklusive der Jugendhilfestationen in Elze und Sarstedt) ab dem 2. November für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.
Persönliche Besuche sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Eine Terminvereinbarung ist grundsätzlich telefonisch oder per Email möglich. Hierfür werden der Grund des Terminwunsches und die Kontaktdaten für Rückfragen benötigt.
Ansprechpartner für einen Terminwunsch ist üblicherweise der zuständige Sachbearbeiter.
Ausnahmen gibt es in den nachstehenden Ämtern, für die zentrale Anlaufstellen eingerichtet wurden:
Bei allen medizinischen Fragen zum Coronavirus wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt. Außerhalb der Sprechzeiten Ihrer Hausarztpraxis erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Hotline Gesundheitsamt Hildesheim:
05121 309-7777 (Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr; freitags 9 bis 12 Uhr)
Infohotline Landesgesundheitsamt:
0511 4505555 (Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr; freitags 8 bis 12 Uhr)
Meldung von Verstößen gegen Vorschriften in Zusammenhang mit Corona Über die Mailadresse corona-verstoesse@landkreishildesheim.de können Verstöße gegen die zum Schutz vor dem Corona-Virus erlassenen Vorschriften weiter gegeben werden.
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Das BWG enthält nähere Vorschriften zum Verfahren bei Bundestagswahlen, insbesondere über das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht und die Wählbarkeit, die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses.
Zur Durchführung des Bundeswahlgesetzes hat das Bundesministerium des Innern auf Grund der Ermächtigung des § 52 Abs. 1 BWG die Bundeswahlordnung erlassen, die die Vorgaben des Gesetzes konkretisiert. Die BWO enthält insbesondere Regelungen über die Bestellung und die Tätigkeit der Wahlorgane, die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen und die Briefwahl.
Das Wahlstatistikgesetz ist Rechtsgrundlage für die Durchführung der allgemeinen und der repräsentativen Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland. Es schreibt die bisher schon praktizierten und noch weiteren Maßnahmen zum Schutz von Wahl- und Statistikgeheimnis rechtlich verbindlich fest.