Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) | ||||
Den Landkreisen obliegen nach § 3 des Nds. Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) die überörtlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung, u.a. Ausbildung in der FTZ Einrichtungen der FTZ Fahrzeuge der FTZ Historie
Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ)
Bahnhofsallee 38
05064 / 901-0
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