Besuche im Kreishaus und allen Nebenstellen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung
Wegen der aktuellen Corona-Infektionslage bleiben die Dienstgebäude der Kreisverwaltung sowie sämtlicher Außen- und Nebenstellen (inklusive der Jugendhilfestationen in Elze und Sarstedt) ab dem 2. November für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.
Persönliche Besuche sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Eine Terminvereinbarung ist grundsätzlich telefonisch oder per Email möglich. Hierfür werden der Grund des Terminwunsches und die Kontaktdaten für Rückfragen benötigt.
Ansprechpartner für einen Terminwunsch ist üblicherweise der zuständige Sachbearbeiter.
Ausnahmen gibt es in den nachstehenden Ämtern, für die zentrale Anlaufstellen eingerichtet wurden:
Bei allen medizinischen Fragen zum Coronavirus wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt. Außerhalb der Sprechzeiten Ihrer Hausarztpraxis erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Hotline Gesundheitsamt Hildesheim:
05121 309-7777 (Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr; freitags 9 bis 12 Uhr)
Infohotline Landesgesundheitsamt:
0511 4505555 (Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr; freitags 8 bis 12 Uhr)
Meldung von Verstößen gegen Vorschriften in Zusammenhang mit Corona Über die Mailadresse corona-verstoesse@landkreishildesheim.de können Verstöße gegen die zum Schutz vor dem Corona-Virus erlassenen Vorschriften weiter gegeben werden.
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Die zentrale Vergabestelle des Landkreises Hildesheim veröffentlicht Ausschreibungen, Vermietungen, Verpachtungen aus den Bereichen Bau, Schule, Liegenschaften, Reinigung, Service auf den Internetseiten bei Bund.de, im deutschen Vergabeportal und anderen Webseiten
Erteilte Aufträge und Ausschreibungen des Landkreises können sie auf den Seiten des deutschen Vergabeportals einsehen.
Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe finden sie auf den Seiten www.Bund.de und dem Deutschen Vergabeportal. Auf diesen Seiten sind auch unsere aktuellen beschränkten Ausschreibungen (Ex-Ante Transparenz, siehe nächster Absatz) enthalten.
Beschränkte Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe ( Ex-Ante Transparenz, VOB § 19 ) Bei beschränkten Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerben hat die Vergabestelle bereits geeignete Bieter ausgewählt. Eine Erweiterung des Bieterkreises ist nicht mehr vorgesehen. Sollten Sie bei künftigen beschränkten Verfahren berücksichtigt werden wollen, können Sie sich unter Vorlage entsprechender Eignungsnachweise bei unserer Vergabestelle bewerben. Ein Anspruch auf eine Beteiligung besteht nicht.
Informationen zu Ausschreibungen : Der Landkreis Hildesheim ist als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet Ausschreibungen bekanntzumachen. Grundlage dazu bilden die Vergaberichtlinien und -vorschriften.
Jede nationale, sowie EU-weite öffentliche Vergabe nach VOB, VgV (VOL) und VOF macht der Landkreis Hildesheim in regionalen und überregionalen Printmedien, sowie auf den Webseiten www.Bund.de , Deutsches Vergabeportal bekannt.
Europaweite öffentliche Vergaben werden darüber hinaus im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht. In der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge VgV sind die Schwellwerte festgelegt ab denen öffentlich europaweit auszuschreiben ist. Die dort genannten Schwellwerte betreffen Vergaben nach VOB (Bauleistungen), sowie Leistungen nach VOL und VOF (Liefer- und Dienstleistungsaufträge).
Leistungen unterhalb der Grenzen für europaweite Ausschreibungen sind als nationale Vergaben grundsätzlich öffentlich auszuschreiben, soweit nicht die Eigenart der Leistung oder besondere Umstände eine Abweichung rechtfertigen. Wertgrenzen und Bedingungen die das Abweichen von öffentlicher Ausschreibung bei Bauleistungen beschreiben sind in der VOB, VOL bzw. VOF nachzulesen.
Darüber hinaus gelten auch die Vorschriften und Regelungen des Landesvergabegesetzes Niedersachsen und die Vergaberichtlinien des Landkreises Hildesheim.
Beschränkte Ausschreibungen (Ex-Ante Transparenz) Beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen zur Vergabe von Bauleistungen sind zu veröffentlichen, sofern der zu erwartende Auftragswert größer als 25.000 € netto ist. Unsere beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen veröffentlichen wir fortlaufend auf der Webseite www.Bund.de. Hinweis: Dort finden sie gleichzeitig auch unsere öffentlich ausgeschriebenen Leistungen. Wir verlangen bei jeder beschränkten Ausschreibung von den beteiligten Firmen Selbstauskünfte. Sollten sie an einer beschränkten Ausschreibung teilnehmen wollen erwarten wir dies auch von ihnen. Setzen sie sich mit uns in Verbindung. Für die Selbstauskunft genügt in erster Linie die Nennung ihrer Präqualifikationsnummer, z.B. erteilt durch den Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ( www.pq-verein.de ). Sollten ihre Firma nicht präqualifiziert sein ist ihre Selbstauskunft mittels des Formblattes 124, Eigenerklärung zur Eignung, aus dem Vergabehandbuch (VHB) abzugeben.
Erteilte Aufträge (Ex-Post Transparenz) Der Landkreis Hildesheim ist als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet nach beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben die erteilten Aufträge zu veröffentlichen. Grundlage dazu bilden die Vergaberichtlinien VOB und VOL. Erteilte Aufträge sind zu veröffentlichen im Internetportal des Auftraggebers und auf der Internetseite Bund.de. Zu veröffentlichen sind : Aufträge mit Werten über 25.000 Euro Netto ( 29.750 Euro brutto) nach beschränkten Ausschreibungen nach VOB, Zeitraum der Veröffentlichung 6 Monate Aufträge mit Werten über 15.000 Euro Netto ( 17.850 Euro brutto) nach freihändigen Vergaben nach VOB, Zeitraum der Veröffentlichung 6 Monate Aufträge mit Werten über 25.000 Euro Netto ( 29.750 Euro brutto) nach beschränkten Ausschreibungen nach VOL, Zeitraum der Veröffentlichung 3 Monate Aufträge mit Werten über 25.000 Euro Netto ( 29.750 Euro brutto) nach freihändigen Vergaben nach VOL, Zeitraum der Veröffentlichung 3 Monate
Wertgrenzenerlass Der für Auftragsvergaben bis zum 31. Dezember 2013 maßgebliche Wertgrenzenerlass vom 25. November 2011 wurde nicht verlängert. Zukünftig werden die maßgeblichen Wertgrenzen zur Wahl der Vergabeart in der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung festgesetzt. Diese ist bisher noch nicht in Kraft getreten.
Dementsprechend sind ab dem 1. Januar 2014 für die Wahl der Auftragsvergabe ausschließlich die Vergabe- und Vertragsordnungen (VOL/A und VOB/A) anzuwenden.
Bauleistungen i.S.d. § 1 VOB/A können im Wege der Beschränkten Ausschreibung vergeben werden, sofern folgende Auftragswerte (jeweils ohne Umsatzsteuer) nicht überschritten werden:
50.000 Euro für Ausbaugewerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik), für Landschaftsbau und Straßenausstattung,
150.000 Euro für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau,
100.000 Euro für alle übrigen Gewerke.
Eine Freihändige Vergabe kann bis zu einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer erfolgen. Für alle anderen Aufträge i.S.d. § 1 VOB/A muss eine Öffentliche Ausschreibung erfolgen.