Kreismedienzentrum Hildesheim
Die Angebote des Kreismedienzentrums (KMZ) richten sich an alle schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen sowie Vereine und Verbände der Sport-, Jugend- und Wohlfahrtspflege in der Stadt und im Landkreis Hildesheim.
Den Nutzern des Medienzentrums steht ein breitgefächertes Spektrum von audiovisuellen Medien und über 300 Verleihgeräten zur Verfügung. Das Angebot wird kontinuierlich aktualisiert und ergänzt, um auch künftig u.a. als Basis für einen zeitgemäßen Unterricht dienen zu können.
Wenn Sie Entleihmedien und -geräte des Kreismedienzentrums nutzen möchten, setzen Sie sich bitte persönlich, per Mail, per Fax oder telefonisch mit uns in Verbindung. Angemeldeten Kunden steht die Online-Buchung von Medien zur Verfügung.
Medien werden bis zu 14 Tagen, Geräte bis zu 3 Tagen verliehen. Eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich. Grundlage für die Angebote des KMZ sind u.a. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Gern können Sie sich telefonisch vergewissern, ob wir Ihren Wünschen fristgerecht entsprechen können.
Einen schnellen Zugriff auf den Gesamtbestand der Verleihmedien und die Möglichkeit, aus der großen Angebotspalette das Passende auszuwählen, erhalten Sie hier:
Medienrecherche - Gesamtbestand
Haben Sie haben Wünsche, Fragen, Anregungen ?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail (Kontakt in der rechten Spalte)
Öffnungszeiten
Achtung:
Das Medienzentrum ist von 19.09. - 26.09.24 sowie in den Herbstferien von 04.10. - 18.10.24 geschlossen.
(In den Herbstferien sind ab dem 07.10. Termine nach Vereinbarung möglich.)
Seit dem 01.09.24 gelten für das Kreismedienzentrum folgende Öffnungszeiten:
montags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Dienstags, mittwochs und freitags ist das Medienzentrum geschlossen.
Nach Vereinbarung sind Termine außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Für Rückfragen steht Ihnen das Kreismedienzentrum gern telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Während der Schulferien gelten geänderte Öffnungszeiten.