Ansprechpersonen

Beurkundungen für die Orte Alfeld, Elze, Freden, Lamspringe und Leinebergland werden überwiegend in der Außenstelle Alfeld bearbeitet (Ständehausstraße 1, Alfeld). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamen des Kindes. Sollte das Kind noch nicht geboren sein, dann richtet sich die Zuständigkeit nach dem Nachnamen der Kindesmutter.

Buchstaben A, C, J und R

Buchstaben K-Q, T-Z

Buchstaben B und S


Beurkundungen für Bewohnerinnen und Bewohner aus den übrigen Kommunen und der Stadt Hildesheim werden in Hildesheim bearbeitet. (Marie-Wagenknecht-Straße 3, Hildesheim). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes. Sollte das Kind noch nicht geboren sein, dann richtet sich die Zuständigkeit nach dem Nachnamen der Kindesmutter.

Buchstaben A, D, H, I und U

Buchstaben B und N

Buchstaben E, F, G, P und Q

Buchstaben K und M

Buchstaben J, O, T und V-Z

Buchstaben C und S

Buchstabe L