Prostitutionsgewerbe 

Wenn Sie ein Prostitutiertengewerbe betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. 

Ein Prostitutiertengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er oder sie

  • eine Prostitutionsstätte betreibt,
  • ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
  • eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
  • eine Prostitutionsvermittlung betreibt.

Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Zuverlässigkeit

Gebühren & Auslagen

Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO), Kostentarif Nr. 70.

Rechtsgrundlagen

§ 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)



Mehr zum Thema

Die gesundheitlichen Beratung bietet Ihnen ein ein individuelles und vertrauliches Gespräch zu wichtigen Gesundheitsthemen der Sexarbeit: