Ausbildung zum/zur Straßenwärter/in
Nächstmöglicher Einstellungszeitpunkt: 1. August 2026
Du wolltest schon immer mal ein Streufahrzeug fahren, hast was gegen Schlaglöcher in den Straßen, verpasst Sträuchern am Straßenrand gerne den perfekten Schnitt und bist zudem trotz Wind und Wetter lieber draußen als im Büro? Dann lass Dich bei uns zum/zur Straßenwärter/in ausbilden.
Der Praxisteil findet in den Straßenmeistereien des Landkreises Hildesheim statt (Bockenem, Gronau und Sarstedt). Orte der überbetrieblichen Ausbildung sind das Ausbildungszentrum der Niedersächsischen Bauindustrie in Mellendorf sowie das Niedersächsische Forstliche Bildungszentrum in Münchehof.
Der Besuch der Berufsbildenden Schule in Cadenberge (Landkreis Cuxhaven) erfolgt in Blockform. In dieser Zeit wohnen die Auszubildenden dort gemeinsam in einem Internat.
Ausbildungsdauer
3 Jahre (Verkürzung oder Verlängerung unter bestimmten Voraussetzungen möglich)
Bewerbungszeitraum
Bewerbungen für eine Einstellung zum 1. August des Folgejahres werden grundsätzlich ab Herbst entgegengenommen. Die Ausschreibungen sind zu gegebener Zeit in der örtlichen Presse, auf unserem Bewerberportal und auf unserem Facebook- und Instagram-Account zu finden.
Einstellungsvoraussetzung
einen Hauptschulabschluss mit einem mindestens „befriedigenden“ Notendurchschnitt oder ein Realschulabschluss an einer allgemeinbildenden Schule
Sie sollten Reaktionsgeschwindigkeit, Beobachtungsgenauigkeit sowie handwerkliches Geschick mitbringen.
Vergütung
- Ausbildungsjahr: 1.218,26 Euro/Monat
- Ausbildungsjahr: 1.268,20 Euro/Monat
- Ausbildungsjahr: 1.314,02 Euro/Monat
(Stand 04/2023, § 8 TVAöD)
Benefits
Der Landkreis Hildesheim bietet außerdem verschiedene Benefits, wie z. B. „Hansefit“ oder das „Jobticket“ (Deutschlandticket-Job) an. Zudem werden vermögenswirksame Leistungen, eine tarifliche Jahressonderzahlung und bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung eine Abschlussprämie gewährt. Für die Dauer der Ausbildung wird ein Dienst-Tablet leihweise und kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Arbeitszeit und Urlaubsanspruch
39 Wochenstunden, 30 Tage Urlaub